WGL stellt Antrag zur Anpassung der Vergnügungssteuersatzung
Die WGL beantragt, den folgenden Antrag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen: §7, Absatz 3 der Vergnügungssteuersatzung des Fleckens Langwedel wird wie folgt neu gefasst: „Bei der Spielgerätesteuer beträgt die Steuer je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei 1. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit a) mit manipulationssicherem Zählwerk (§ 6 Abs. 7) 15 von Hundert des Einspielergebnisses b) ohne […]