In der Sitzung des Gemeinderates vom 08.04.2010 ist durch Los entschieden worden, dass die WGL ihren bisher im Verwaltungsausschuss innegehabten Sitz verliert und dieser an die aus der SPD-Fraktion ausgeschiedenen Ratsherren Schmidt und Roseland, die sich unter dem Namen UBL zu einer Fraktion zusammengeschlossen haben, geht. Dass über die Mitwirkungsmöglichkeiten im für viele Entscheidungen so wichtigen Verwaltungsausschuss das Los entschieden hat, entspricht zwar der Gesetzeslage nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung, hat nach unserer Auffassung im speziellen Fall aber zur Folge, dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird.
Auszugehen ist dabei davon, dass sowohl Herr Schmidt als auch Herr Roseland 2006 über den Wahlvorschlag der SPD in den Rat gewählt worden sind und unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Stimmenzahl von 434 bzw. 278 als Einzelbewerber gar nicht in den Rat eingezogen wären. Insoweit dürfte schon vom Ansatz her zweifelhaft sein, ob es dem Wählerwillen entspricht, wenn bei Ausscheiden aus der Fraktion der Sitz nicht an die jeweilige Fraktion zurückgegeben wird.
Aber auch wenn man einmal unterstellt, dass beide Herren schon bei der Wahl gemeinsam auf einer eigenen Liste angetreten wären, würden sie mit dann insgesamt 712 Stimmen zwar statt der FDP mit 1 Sitz im Rat vertreten sein, sie hätten aber – genauso wie jetzt die FDP – keinen Anspruch auf einen Sitz in den Fachausschüssen und insbesondere nicht als Beigeordneter des Verwaltungsausschusses. Nur dadurch, dass beide trotz Ausscheiden aus der SPD-Fraktion an ihrem Sitz im Rat festhalten und dann auch noch als Fraktion auftreten, kommt es zu der jetzt entstandenen Situation. Diese hat mit den in der Wahl 2006 zum Ausdruck gekommenen Kräfteverhältnissen nichts mehr zu tun, erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass die WGL 1609 Stimmen auf sich vereinigt, während auf die Gruppe Schmidt/Roseland insgesamt 712, also nicht einmal die Hälfte, entfallen.
Zu Recht heißt es daher in einem Kommentar im „Achimer Kurier“: „Aber der mit deutlich mehr Stimmen ausgestatteten Wählergruppe durch einen taktischen Zusammenschluss den Sitz im Verwaltungsausschuss streitig zu machen, ist nicht in Ordnung. Das ist auch eine Frage der politisch Moral.“