Nun ist die Katze aus dem Sack.
In einer Presseerklärung vom 22.Dezember 2014 hat die RWE Dea AG Folgendes mitgeteilt:
„Nachhaltige Entsorgung von Lagerstättenwasser beantragt
Nach sorgfältiger Vorbereitung hat die RWE Dea AG beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Antrag zur nachhaltigen Entsorgung von Lagerstättenwasser eingereicht. Die Aufsichtsbehörde wird die Unterlagen nun zunächst prüfen. Das LBEG hatte RWE Dea aufgefordert, Alternativen zur heutigen Praxis der Lagerstättenwasserentsorgung zu entwickeln. RWE Dea hat vor zwei Jahren damit begonnen, systematisch an Alternativen zu arbeiten. Grundlage dazu bildete eine von RWE Dea in Auftrag gegebene Studie, in der ein unabhängiges Gutachter-Team mehrere Optionen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit untersucht und bewertet hatte.
Entsprechend der Studien-Empfehlung plant RWE Dea, das salzhaltige Lagerstättenwasser nach einer obertägigen Aufbereitung in eine ausgeförderte Erdgaslagerstätte in die Rotliegend-Gesteinsformation in rund 5.000 Meter Tiefe zurückzuführen. Von hier stammt das Lagerstättenwasser ursprünglich, bevor es mit dem geförderten Erdgas an die Oberfläche gelangt. Ziel ist es also, das Wasser dorthin zurückzubringen, wo es herkommt und wo sich ohnehin Millionen Kubikmeter Lagerstättenwasser befinden.
Die ehemalige Produktionsbohrung „Völkersen-Nord Z3“ im Bewilligungsfeld „Rotenburg-Völkersen“ ist nach eingehenden geologischen Betrachtungen sowie umfassenden sicherheits- und umweltrelevanten Untersuchungen als geeignet bewertet worden. Das Gutachterteam schließt eine Beeinträchtigung von Trink- und Nutzwasserhorizonten aus. Außerdem werden dort keine benachbarten Lagerstätten geschädigt und die bergbauliche Sicherheit ist langfristig gewährleistet.
Der umfangreiche Antrag zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Völkersen-Nord Z3a“ erläutert, welche Optionen zur Entsorgung von Lagerstättenwasser geprüft worden sind und warum sich das Unternehmen für die umweltfreundlichste und ökologisch nachhaltigste Variante entschieden hat. Den weiteren Verlauf des Antragsprozesses wird RWE Dea im Dialog mit der Öffentlichkeit begleiten. Das Unternehmen bleibt ungeachtet des Antrages für weitere Lösungsansätze aufgeschlossen.“
Das versteht die RWE Dea AG also darunter, wenn es in der sogenannten „Bürgerinformation“ des Unternehmens heißt:
„Wir nehmen die vielfältigen Fragen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in dieser Region sehr ernst…“.
So ernst, dass der Antrag sozusagen als Weihnachtsgeschenk an die Bevölkerung zwei Tage vor Heilig Abend bekannt gemacht wird. So ernst, dass zur Begründung des Vorhabens erneut auf eine angebliche Studie verwiesen wird, die der Bevölkerung seit Monaten vorenthalten wird. So ernst, dass der Antrag noch schnell gestellt wird, bevor die mit den bevorstehenden Gesetzesänderungen im Bergrecht wahrscheinlich kommende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtend wird. Es ist wie immer, das Unternehmen heuchelt Verständnis für die berechtigten Sorgen und Einwendungen der Bürger, um sie dann in der Praxis schlicht und einfach zu missachten.
Aber hier hat die RWE Dea die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Der niedersächsische Wirtschaftsminister hat gerade auch auf unser Drängen hin das Landesbergamt angewiesen, die Gemeinden bei Verfahren wie dem vorliegenden zu beteiligen, so dass davon auszugehen ist, dass wir im Gemeinderat Gelegenheit bekommen werden, Stellung zu nehmen. Und da werden wir alles daran setzen, dass sämtliche Einwendungen, wie sie z.B. in einem Arbeitspapier der hiesigen Bürgerinitiativen bereits formuliert worden sind, im Verfahren Gehör finden, um so das Vorhaben möglichst zu verhindern.