Völkersen erhält einen weiteren Maststall für fast 1500 Schweine

Die Gruppe WGL/Noltemeyer ist mit ihrem Antrag, das gemeindliche Einvernehmen  zur Errichtung eines weiteren Schweinemaststalls in Völkersen zu versagen, gescheitert – die SPD- und CDU-Mehrheit hat einmal mehr keine Bedenken und erteilt dem Vorhaben somit die Zustimmung.

Der Rat, oder genauer, der Verwaltungsausschuss des Flecken Langwedel hatte in seiner jüngsten Sitzung darüber zu entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen, also letztlich die Zustimmung zum Neubau eines Schweinemaststalles, einer Mehrzweckhalle und eines Güllesilos auf dem Grundstück Haberloher Straße 33 in Völkersen erteilt wird. Das Besondere dabei war, dass der antragstellende Landwirt schon in geringer Entfernung zu der Anlage bereits eine Mastanlage mit Platz für insgesamt 1.130 Tier betreibt und auch die neue Anlage 1.482 Schweine aufnehmen soll. Auf Grund dieser Größenordnung und unter der rechtlich leider zulässigen Bedingung, dass die beiden Anlagen nicht zusammengefasst werden, vermeidet der Antragsteller das förmliche Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und vor allem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese kommt nämlich erst ab einem Bestand von mindestens 1.500 Schweinen in Betracht.

Nun ist es sicherlich aus Sicht des Landwirtes legitim, den Antrag so zu stellen, dass er ganze 18 Schweine unterhalb dieser Grenze bleibt. Genauso legitim ist es dann aber auch, dass wir als Gemeinde im Interesse der Einwohner Völkersens und im Interesse der Umwelt im Verfahren zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens den Antrag sehr genau prüfen und unsere beschränkten Mittel zur Durchsetzung dieser Interessen im Genehmigungsverfahren nutzen. Dieses können wir wirksam nur dadurch erreichen, dass wir ggf. das Einvernehmen mit entsprechenden Begründungen verweigern und so den Landkreis bei seiner Entscheidung zu einer umfassenden Berücksichtigung dieser Belange zwingen. Im konkreten Verfahren haben wir daher entgegen dem Verwaltungsvorschlag, wonach das Einvernehmen erteilt werden sollte, zusammen mit dem Ortsbürgermeister von Völkersen, Andreas Noltemeyer, beantragt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 des Baugesetzbuches zu versagen. Zur Begründung haben wir ausgeführt,

„dass

  1. das Immissionsgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen insofern von unzureichenden Annahmen ausgeht, als meteorologische Daten aus dem Zeitraum 01.01.1981 bis 31.12.1990 zu Grunde gelegt werden und davon ausgegangen werden kann, dass ein von einer unabhängigen Stelle erstelltes Gutachten unter Zugrundlegung aktualisierte Winddaten zu anderen Ergebnissen kommen wird,
  1. dem Vorhaben öffentliche Belange i.S.v. § 35 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB entgegenstehen, da
  • schädliche Umwelteinwirkungen (Abs. 3 Nr. 3) zu erwarten sind und zwar durch das vermehrte Gülle- und LKW-Aufkommen einerseits und andererseits durch von der Anlage – unter Zugrundlegung aktualisierter Winddaten/siehe vorhergehende Ziff. 1 – auf den nördlich gelegenen Wald wirkende erhöhte Stickstoffdeposition;
  • durch die freistehende Anlage die natürliche Eigenart der ortschaftsumgebenden Landschaft zerstört und das Orts- und Landschaftsbild gravierend verändert wird (Abs. 3 Nr.5);
  • der Erholungswert der Landschaft vor allem vor dem Hintergrund, dass die Ortschaft Völkersen um eine stärkere touristische Erschließung bemüht ist, massiv beeinflusst wird (Abs. 3 Nr. 5).

Unabhängig davon wird die Genehmigungsbehörde darauf hingewiesen, dass dem Flecken Langwedel keine Angaben zum Brandschutz vorliegen. Dieses gilt insbes. für die Voraussetzungen des § 14 NBauO, wonach bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein müssen.  Diese Angaben sind jedoch vor dem Hintergrund, dass die Rettungs- und Löscharbeiten durch die gemeindlichen Wehren zu leisten sind, unabdingbar und unter Umständen sogar geeignet, als weiterer öffentlicher Belang (z.B. im Sinne von § 35 Abs.3 Nr. 4 BauGB) dem Vorhaben entgegen zu stehen.“

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 13.03.2014 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, gleichwohl aber mehrheitlich abgelehnt und die Zustimmung (Einvernehmen) erteilt. So ernst meinen es die großen Parteien, wenn sie öffentlich immer wieder mal bekunden, dass für sie der Umweltschutz größte Priorität besitze, sie ja auch gegen Massentierhaltung seien, sie selbstverständlich in den Kommunen  alle Möglichkeiten nutzen werden, derartige Anlagen zu verhindern, usw. usw..