Vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten kommt es in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Niedersachsen immer wieder zu Extremwetterlagen wie Starkregen, starkem Sturm bis zum Orkan und längeren Hitzeperioden mit entsprechenden Folgen (Überschwemmungen, Zusammenbruch der Energieversorgung, großflächige Vegetationsbrände usw.).
Darüber hinaus häufen sich europaweit Meldungen über Gefahrgutunfälle vor allem auch bei deren Transport auf Schiene und Straße und an dem jeweiligen Produktionsstandort.
Schließlich sind im Rahmen der immer stärkeren Vernetzung und Digitalisierung (z.B. im Bereich der Energieversorgung oder der Sicherheit) Angriffe auf deren Infrastruktur ebenso nicht mehr auszuschließen wie ein großflächiger Ausfall der Stromnetze durch temporäre Überlastung.
Vor diesem Hintergrund bittet die WGL-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen im Gemeinderat:
- Welche den Flecken Langwedel betreffenden Katastrophenfälle mit welchen Folgen für das Gemeindegebiet sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand denkbar?
- In welchen Fällen wäre eine unmittelbare Zuständigkeit der Gemeinde gegeben?
- In welchen Fällen wären Dritte (Landkreis/Land/Bund) zuständig?
a) unmittelbar und alleinig
b) unter mittelbarer Beteiligung der Gemeinde - Welche Maßnahmen der Gemeinde kommen in Betracht?
a) bei unmittelbarer Zuständigkeit
b) bei mittelbarer Zuständigkeit - Ist die Gemeinde auf die erforderlichen Maßnahmen sowohl bei unmittelbarer als auch bei mittelbarer Zuständigkeit ausreichend vorbereitet?
- Bei welchen Maßnahmen muss nachgesteuert werde? In welchem zeitlichen Rahmen?