Der Niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies antwortet am 16.05.2014 auf ein Schreiben des Fraktionsvorsitzenden der WGL, Gerd Landzettel, vom 08.04.14 (s. Eintrag vom 9. April 2014). Diesem Schreiben des Ministers kann man entnehmen, dass selbst dem LBEG die angesprochene Studie der RWE-Dea nicht vorliegt. Wenn auch der Minister bedauerlicherweise selbst vor diesem Hintergrund keine definitive Zusage dahingehend gibt, jetzt bereits eine eigene Studie in Auftrag zu geben, so kündigt er zumindest die Prüfung, ob eine unabhängige Studie im Falle eines entsprechenden Betriebsplanverfahrens zur Genehmigung einer evtl. Verpressung in die Förderstelle Völkersen Nord Z3 einzuholen ist, an. Außerdem kündigt er an, dass bei Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen die betroffenen Kommunen und damit auch die Bevölkerung vor Ort über das geplante Vorhaben informiert werden. Dabei wird sich sicherlich die Gelegenheit ergeben, über die politischen Institutionen wie z.B. den Gemeinderat erneut eine unabhängige Studie einzufordern.
Das Antwortschreiben im Wortlaut:
Hannover, 16. Mai 2014
Entsorgung von Lagerstättenwasser
Sehr geehrter Herr Landzettel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08. April 2014, in dem Sie stich nach einer Studie privater Institutionen bzw. Firmen zu der Entsorgung von Lagerstättenwasser erkundigen und Ihre Besorgnis im Hinblick auf Risiken bei der Verpressung von Lagerstättenwasser äußern.
Die in Ihrem Schreiben zum Ausdruck kommenden Befürchtungen zu möglichen Umweltauswirkungen bei der Versenkung von Lagerstättenwasser kann ich gut nachvollziehen. Ich kann Ihnen versichern, dass bei der Beurteilung derartiger Eingriffe in den Untergrund stets der Erhalt einer hochwertigen und sicheren Trinkwasserversorgung in Niedersachsen maßgebend berücksichtigt wird. Für die Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidungen ist es dabei unerlässlich, dass behördliche Genehmigungsverfahren bei Vorhaben, wie der Versenkung von Lagerstättenwasser in den Untergrund, für die Bürgerinnen und Bürger transparent gestaltet werden. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung im Hinblick auf den prioritären Trink- und Grundwasserschutz eine Initiative zur Änderung des Bergrechts in den Bundesrat einbringen, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben zur Versenkung von Lagerstättenwasser mit dem Zweck der dauerhaften Entsorgung vorsieht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ginge einher mit einem transparenten Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Entsorgung von Lagerstättenwasser ist auch Gegenstand eines Erlasses, der derzeit von meinem Haus gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und im Dialog mit Bürgerinitiativen, Umweltschutzverbänden, der Wasserversorgungswirtschaft, den zuständigen Fachbehörden und der Industrie erarbeitet wird. Dieser Erlass soll u.a. die Rahmenbedingungen für die zukünftige Genehmigung der Versenkung von Lagerstättenwasser näher definieren. Zukünftig sollen Zielhorizonte nur noch ausgeförderte Erdöl- und Erdgaslagerstatten sein und nicht mehr andere Gesteinsschichten. Weiterhin verfolgt die Landesregierung auch das Ziel einer deutlichen Reduzierung der jährlichen Verpressmengen. Bei der Entwicklung und Erprobung neuer Aufbereitungs- und Entsorgungskonzepte durch die Unternehmen ist jedoch noch Forschungsarbeit zu leisten, da nach Auskunft des Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. geeignete Technologien noch nicht zur Verfügung stehen.
Zu der von Ihnen angesprochenen „Förderstelle Völkersen Nord Z3″ liegt dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) derzeit kein prüffähiger Antrag vor. Für die kritische Beurteilung, ob eine Genehmigung zur Versenkung von Lagerstättenwasser erteilt werden kann, sind vollständige und prüffähige Antragsunterlagen jedoch Voraussetzung. Sobald entsprechende Antragsunterlagen vorliegen, habe ich, angesichts des breiten Informationsbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, das LBEG gebeten, hier aktiv auf die betroffene Kommune und damit auch auf die Bevölkerung vor Ort zuzugehen, um über das geplante Vorhaben zu informieren.
Die von Ihnen angesprochene Studie privater Institutionen bzw. Firmen liegt dem LBEG nicht vor. Wird die Studie dem LBEG vorgelegt, ist sie im Rahmen des Betriebsplanverfahrens zu thematisieren und bei der genehmigungsrechtlichen Bewertung durch das LBEG zu berücksichtigen. Hierbei wird ebenfalls geprüft, ob die Beauftragung einer unabhängigen Studie für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Lies