Die Sanierung der Sporthalle Langwedel soll sich um 300000 € verteuern

Im Zuge der in der Endphase befindlichen Beratungen für den Haushalt 2014 wurde dem Rat von der Verwaltung mitgeteilt, dass die Sanierung der Sporthalle nicht, wie bisher im Haushalt vorgesehen 2,7 Mio. €, sondern ca. 3,0 Mio. € kosten würde. Dieses hatte das mit der Planung beauftragte Architekturbüro Dreischhoff + Partner kurzfristig mitgeteilt. Das Besondere daran ist allerdings, dass auch der ursprünglich angesetzte Betrag von 2,7 Mio. € von den gleichen Architekten im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aus Dezember 2011 ermittelt worden war. Und so stellen sich doch einige Fragen, zumal uns die Architekten als im Sporthallenbau erfahrene Fachleute vorgestellt wurden. Hierbei ist die grundlegende Frage, wie sich derartige Fachleute in einem solchen Ausmaß verschätzen konnten. Da lohnt es sich, die wesentlichen Gründe für die nun mitgeteilte Kostensteigerung von fast 300.000 € einmal genauer anzusehen:

  1. So behaupten die Architekten nun, dass auf Grund von Preissteigerungen zwischen Mitte/Ende 2012 bis Anfang 2014 weitere 112.000 € anzusetzen seien. Aber: Nach damaliger Auskunft des Architekten waren in der Kostenermittlung für die Machbarkeitsstudie auch schon Preissteigerungen von 20 % eingerechnet. Sollen diese etwa in der Zeit von Dezember 2011 bis Mitte/Ende 2012 schon aufgebraucht sein? Das ist schlicht nicht vorstellbar!
  2. Ein weiterer Betrag von ca. 120.000 € resultiert daraus, dass weitere Bauleistungen durch „brandschutztechnische Auflagen“ erforderlich seien. Nur – diese „brandschutztechnischen Auflagen“ folgen ausschließlich daraus, dass die Sporthalle, was dem Architekten bekannt war, auch weiterhin als Versammlungsstätte genutzt werden soll und damit der sog. Versammlungsstättenverordnung unterliegt. Muss man hier nicht von einem Fachbüro verlangen, dass diese Tatsache von vornherein bei der Planung sowohl was die Anforderungen als auch die dadurch entstehenden Kosten betrifft, berücksichtigt wird?
  3. Und schließlich sind zusätzliche bauliche Maßnahmen mit einem Kostenanteil von ca. 47.000 € erforderlich, die aus den Bestimmungen der Gemeindeunfallversicherungs-Richtlinien resultieren. Hierbei handelt es sich um äußerlich sichtbare Bestandteile wie die vorhandenen Tribünengeländer und die ebenso vorhandenen Geräteraumtore, die den Anforderungen nicht mehr entsprechen. Auch hier gilt: Warum hat der Architekt das nicht schon im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie erkannt?

Wir meinen, zumindest diese Fragen sollte das Architekturbüro schleunigst öffentlich beantworten und haben eine entsprechende Anfrage an den Bürgermeister gerichtet.