WGL-Antrag zur Änderung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder

Die Wählergruppe im Flecken Langwedel (WGL) fordert in einem Antrag an den Gemeinderat eine Änderung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder ab der kommenden Wahlperiode 2021 – 2026. Der Grund dieses Antrags ist, dass die bisherigen Sitzungen des Gemeindesrates für den Flecken Langwedel in der Wahlperiode 2016 bis 2021 eine erschreckende Fehlquote zeigen: In keiner Ratssitzung war der Rat vollständig, es ergibt sich eine durchschnittliche Fehlquote von 18,41 %. (Bei der Berechnung wurde bewusst keine Differenzierung nach Parteien bzw. Fraktionen oder gar Einzelpersonen vorgenommen.) Eine solche Abwesenheitsquote für alle Ratsmitglieder zusammen wird jedoch nach Ansicht der WGL-Fraktion der Bedeutung der Ratsarbeit nicht mehr gerecht. Deshalb fordert die WGL eine Änderung der Aufwandsentschädigung in der Weise, dass zukünftig neben einer monatlichen Pauschale in Höhe von 70 € (bisher 95 €) ein Sitzungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt wird. Nach Berechnungen der WGL führt dies weder zu einer Erhöhung noch zu einer Verringerung der insgesamt zu zahlenden Aufwandsentschädigungen. Des Weiteren fordert die WGL, dass weitere nicht dem Rat angehörenden beratende Ausschussmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 € je Sitzung erhalten, um ein Missverhältnis zu den Sitzungsgeldern für diese Ausschussmitglieder zu vermeiden. Warum soll die Aufwandsentschädigung geändert werden? Der Gemeinderat ist das höchste Gremium des Flecken Langwedel. Ihm arbeiten die Ausschüsse zu. Der Rat fasst in vielen Fragen den abschließenden Beschluss und kann Themen, die ansonsten im Verwaltungsausschuss beendet würden, an sich heranziehen. Seinen Sitzungen und Entscheidungen kommt besondere Bedeutung zu. Die Arbeit in den Ausschüssen des Rates und vor allem im Gemeinderat ist der Kern des kommunalpolitischen Mandats. In diesen Sitzungen werden öffentlich die anstehenden Fragen und Beschlussvorlagen erörtert und beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen. Interessierte Bürger können diese Sitzungen verfolgen. Nur in ganz eng umgrenzten, gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmefällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit der Sitzungen ist dabei auch Ausdruck der Kontrolle der Ratsmitglieder durch die Wahlberechtigten, sie dient der Transparenz der gemeindlichen Entscheidung. Die Redebeiträge und das Abstimmungsverhalten der gewählten Vertreter und Vertreterinnen können unmittelbar mitverfolgt werden. In Ratssitzungen ist eine Vertretung nicht möglich. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter haben ihr Mandant persönlich wahrzunehmen. Ist ein Ratsmitglied in der Ratssitzung abwesend, fehlt die entsprechende Stimme. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Ratsmitglieder des Flecken Langwedel derzeit eine pauschale Aufwandsentschädigung von monatlich 95,00 €. Ob eine Teilnahme an Rats- oder Ausschusssitzungen erfolgt, wird hierbei nicht berücksichtigt. Somit erhält ein Ratsmitglied, das nie an den Ratssitzungen teilnimmt, die gleiche Aufwandsentschädigung, wie ein solches, das zu jeder Sitzung erscheint. Um den Ratssitzungen auch im Rahmen der Aufwandsentschädigung mehr Gewicht zu verleihen und die Arbeit im Rat selbst zu honorieren, ist eine Änderung der Struktur der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder erforderlich. Wir verkennen nicht, dass auch außerhalb der Ratssitzungen politische Arbeit der Ratsmitglieder geleistet wird. Um dies darzustellen, sollte eine Kombination einer Pauschale und Sitzungsgeld erfolgen. Dies sollte letztendlich annähernd kostenneutral erfolgen und nicht zu einer verdeckten Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder führen. Wir erachten vor dem Hintergrund des oben Ausgeführten für eine Ratssitzung ein Sitzungsgeld von 50,00 € je teilnehmenden Ratsmitglied als angemessen, um die Bedeutung der Ratssitzung zu betonen. Da in dieser Ratsperiode knapp 30 Ratssitzungen, also ca. sechs Sitzungen pro Jahr durchgeführt wurden, ergibt dies ein durchschnittliches, jährliches Sitzungsgeld von 300,00 € (= 6 × 50,00 €). Um diesen Betrag ist die monatliche Pauschale zu kürzen. Hieraus ergibt sich ein Kürzungsbetrag von monatlich 25,00 € (= 300,00 €/Jahr : 12 Monate). Damit die Einführung des Sitzungsgeldes für die Gemeinde kostenneutral bleibt, wäre die Aufwandsentschädigung also auf monatliche 70,00 € zu senken. Um ein Missverhältnis zu den Sitzungsgeldern für nicht dem Rat angehörenden beratenden Ausschussmitgliedern (gem. § 1 Abs. 2 der Satzung) zu vermeiden, schlagen wir außerdem vor, für diese das Sitzungsgeld zugleich auf nunmehr 25,00 € zu erhöhen. Dies soll auch als Ausdruck der Wertschätzung für die Unterstützung durch die externen Ausschussmitglieder in den die Ratsarbeit vorbereitenden Ausschüssen verstanden werden.