In einem Schreiben vom 11. Dezember 2013 sieht der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies in der von der WGL vorgeschlagenen Einrichtung eines Referenzsystems zum Nachweis von Bergschäden einen sehr guten Ansatz und sagt zu, dass er im Zuge weiterer Gespräche mit den betroffenen Erdöl- und Erdgasförderunternehmen den Vorschlag unterstützen wird. Ferner verspricht er, dass sich die Landesregierung vehement für eine gesetzliche Verankerung der Beweislastumkehr bei Bergschäden einsetzen wird.
Das Antwortschreiben im Wortlaut:
Ihr Schreiben vorn 05. November 2013 zum Thema Erdbeben im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen
Sehr geehrter Herr Landzettel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vorn 05. November 2013, in dem Sie über die Sorgen der Einwohner vor weiteren Erdbeben im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen informieren und darüber hinaus die Errichtung eines Referenzsystems zur Regulierung von Gebäudeschäden vorschlagen.
Ich kann ihnen versichern, dass ich Ihre Befürchtungen vor dem Auftreten von Gebäudeschäden, verursacht durch die Förderung von Erdgas und den damit verbundenen seismischen Ereignissen im Landkreis Verden nicht nur sehr ernst nehme, sondern vor allem gut nachvollziehen kann. Ich selbst lebe in einer Region, die zukünftig auch von Bodenabsenkungen durch den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern betroffen sein wird.
Vollkommen unstrittig ist, dass die Regulierung von Schäden, die durch den Bergbau verursacht wurden, zweifelsohne zu Lasten des verantwortlichen Unternehmers zu erfolgen hat. Um den erforderlichen Nachweis der Schadensursache für Betroffene erheblich zu erleichtern, setzt sich die Landesregierung im Bundesrat für die Einführung einer Beweislastumkehr bei der Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern ein. Zuständig für die entsprechende Änderung im Bundesberggesetz ist die Bundesregierung, die vor Ablauf der Legislaturperiode leider keinen Änderungsvorschlag vorgelegt hat und aus meiner Sicht die Bedeutung dieser Rechtsänderung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bisher nicht wahrgenommen hat. Von der neuen Bundesregierung erwarte ich, dass die dringende Überarbeitung bergrechtlicher Vorschriften nun zügig aufgenommen wird. Die Landesregierung wird sich an dieser Steile vehement für eine gesetzliche Verankerung der Beweislastumkehr bei Bergschäden einsetzen.
Überdies wird zurzeit eine Schlichtungsstelle für Bergschäden in Niedersachsen eingerichtet. Die Aufgabe der Schlichtungsstelle besteht im Wesentlichen darin, bei bergbaubedingten Schäden am Privateigentum koordinierend zu unterstützen sowie im Streitfall unter Mitwirkung eines neutralen Schlichters in einem einfachen und transparenten Verfahren möglichst eine Beilegung der Streitigkeit zu erreichen. Hierbei freut es mich besonders, dass Vertreter von unterschiedlichen Bürgerinitiativen in den betroffenen Bergbauregionen mit großem Engagement ihre Bereitschaft erklären, Betroffene im Falle eines Schlichtungsverfahrens zu unterstützen. Da auch Sie sich bereiterklärt haben als Beisitzer zur Verfügung zu stehen, werde ich Sie Kürze über die Details des Schlichtungsverfahrens informieren,
Ihr Vorschlag ein Referenzsystem zum Nachweis von Bergschäden einzurichten, ist prinzipiell ein sehr guter Ansatz, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Jedoch ist dieses System auf verwaltungsrechtlichem Wege nicht durchsetzbar, da Fragen der Schadensregulierung dem Privatrecht unterliegen. Gleichwohl sollte dieser Vorschlag auch im Interesse der RWE Dea AG sein, da nach Einführung dar Beweislastumkehr, der Nachweis der Zusammenhänge zwischen einem förderinduzierten Erdbeben und einem eingetretenen Schaden vom verantwortlichen Erdgasförderunternehmen zu führen ist. Aus diesem Grund werde ich im Zuge weiterer Gespräche mit den betroffenen Erdöl- und Erdgasunternehmen Ihren Vorschlag unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Olaf Lies