WGL will, dass die Rechtmäßigkeit der erteilten Bewilligungen für die Erdgasförderung in Völkersen und Erlaubnisse zum Aufsuchen neuer Erdgasvorkommen in Daverden überprüft wird

Die Gruppe WGL/Noltemeyer im Langwedeler Gemeinderat hat Zweifel daran, dass die Verfahren zu den erteilten Bewilligungen für die Erdgasförderung im Raum Völkersen und zu den erteilten Erlaubnissen zum Aufsuchen neuer Erdgasvorkommen in Daverden rechtmäßig sind, da die Gemeinde bei diesen Vefahren nicht beteiligt wurde. Aus diesem Grund hat die Gruppe WGL/Noltemeyer den folgenden Antrag an den Gemeinderat eingebracht:

„Die Verwaltung wird gebeten, dem Präsidenten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie folgenden Beschuss des Gemeinderates zu übermitteln:

Unserer Kenntnis nach hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die für das Erdgasfeld Rotenburg-Völkersen I, Rotenburg-Völkersen I-Erweiterung erteilten Bewilligungen und die für das noch nicht aktivierte Erdgasfeld Intschede/Daverden erteilte Aufsuchungserlaubnis ohne Beteiligung der Gemeinde Langwedel erteilt, obwohl beide Felder im Gemeindegebiet liegen. Auch wenn in älteren Kommentaren teilweise eine abweichende Auffassung vertreten wird, entspricht diese Vorgehensweise nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach „zu den Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 BBergG gehört und denen deshalb gemäß § 15 BBergG vor der Entscheidung über die Verleihung einer Bergbauberechtigung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, … auch die Gemeinde“ gehört“ (BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998, 4 B 94/98). Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung wird beantragt,

  1. dass das LBEG als zuständige Behörde umgehend die Rechtmäßigkeit der erteilten Bewilligungen/Erlaubnisse überprüft und dem Rat des Flecken Langwedel das Ergebnis dieser Überprüfung mitteilt,
  2. dass bei zukünftig zu erteilenden Erlaubnissen/Bewilligungen nach §§ 7, 8 BBergG, soweit das Gemeindegebiet des Flecken Langwedel berührt wird, die Beteiligung der Gemeinde nach §§ 15 i.V.m. 11 Ziff. 10 BBergG sichergestellt wird.“