WGL stellt Antrag zum Mindestabstand zwischen Spielhallen im Flecken Langwedel
Die WGL beantragt, den folgenden Antrag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen: Der Flecken Langwedel erlässt eine Verordnung, nach der zwischen Spielhallen im Flecken Langwedel ein Abstand von mindestens 400 m liegen muss. Begründung: § 10 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Glückspielgesetz (NGlüSpG) sieht vor, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 100 m liegen muss. Die […]