Bügermeister setzt Ratsbeschluss nicht um

Auf Bürgermeister Andreas Brandt ist die WGL-Fraktion im Rat des Flecken Langwedel zur Zeit nicht gut zu sprechen. Das hängt mit der Behandlung eines Ratsbeschlusses aus Dezember 2010 durch die Verwaltung zusammen. Hierbei ging es darum, dass der Rat am 15.12.2010 den Beschluss gefasst hatte, dass „bis zum 31.12.2011 eine der aktuellen Rechtsprechung entsprechende Abwassergebührensatzung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen“ sei. Im Haushalt für 2011 wurden hierfür sogar zusätzlich 5.000 Euro für die Kosten einer externen Bearbeitung durch einen Fachanwalt bereitgestellt. Dieses wiederum, obwohl der Fraktionsvorsitzende der WGL, Gerd Landzettel, in der Verwaltungsausschusssitzung zum Haushalt 2011 zu bedenken gegeben hatte, vor der Erarbeitung einer neuen Satzung erst die Entscheidungen in den beim Verwaltungsgericht Stade anhängigen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Gebühren abzuwarten und erst anschließend die Satzung durch einen Fachanwalt überarbeiten zu lassen. Nachdem dieser Antrag durch den Verwaltungsausschuss jedoch abgelehnt worden war, stand fest, dass der Rat ausdrücklich nicht die gerichtliche Entscheidung abwarten wollte, sondern, auch und gerade auf Drängen der Verwaltung, unabhängig davon bis zum 31.12.2011 die Vorlage einer rechtlich überarbeiteten Satzung erwartete.Nachdem sich allerdings bis zum Ablauf dieser Frist nichts getan hatte, stellte die WGL eine entsprechende Anfrage im Gemeinderat. Diese wurde in der Ratssitzung vom 19.01.2012 dahingehend beantwortet, dass zwar zwischenzeitlich ein Satzungsentwurf vorläge, dieser aber entgegen dem eindeutigen Ratsvotum erst nach Abschluss der Klagverfahren dem Rat vorgelegt werden solle. Am 20.01.2012, also einen Tag später, erstellte die Verwaltung sodann eine Beschlussvorlage, die in Abänderung der im Dezember 2010 gefassten Beschlüsse nunmehr dieses Vorgehen absegnen sollte. Darauf, dass die Verwaltung mit ihrer Vorgehensweise, nämlich den Rat bis zum 31.12.2011 weder einen Satzungsentwurf vorzulegen noch über ihre geänderte Auffassung zu informieren, eindeutig gegen die Beschlüsse des Rates und damit gegen die seinerzeit noch geltende Niedersächsische Gemeindeordnung bzw. gegen das nunmehr geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verstoßen hatte, geht die Vorlage allerdings mit keinem Wort ein.Doch damit nicht genug. Da in der Verwaltungsausschusssitzung vom 06.03.2011 über den genannten Änderungsbeschluss entschieden werden sollte, beantragte Gerd Landzettel als Fraktionsvorsitzender am Morgen vor der Sitzung persönlich für seine Fraktion Einsicht in den Vorgang und zwar konkret und ausschließlich hinsichtlich des vorliegenden Satzungsentwurfs und des dazu vorliegenden Schriftverkehrs mit dem Anwalt. Zur Begründung verwies Gerd Landzettel darauf, dass er über die Frage, ob der Satzungsentwurf Beschlussreife hat oder nicht nur in Kenntnis desselben entscheiden könne. Bürgermeister Brandt lehnte den Antrag nach Beratung mit seinem Hauptamtsleiter, dem Bauamtsleiter und auch der Kommunalaufsicht des Landkreises Verden mit der Begründung ab, dass dieser erst genauer geprüft werden müsse und dass das vor der Verwaltungsausschusssitzung am Abend nicht mehr möglich sei.Angesichts des auf einen ganz engen Komplex beschränkten Einsichtsantrages einerseits, andererseits der eindeutigen Rechtslage, wie sie sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ergibt, das den Fraktionen ein umfassendes Akteneinsichtsrecht gewährt, stößt diese Vorgehensweise des Bürgermeisters, aber auch der Kommunalaufsicht, die ja die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns überprüfen soll, bei der WGL auf völliges Unverständnis und lässt an deren Verständnis vom Umgang mit gewählten Volksvertretern erhebliche Zweifel aufkommen.