WGL kritisiert, dass die neuen Abwassergebührenbescheide für 2012 ohne Vorbehalt versendet werden

Die Wählergruppe im Flecken Langwedel hatte Anfang November einen Antrag gestellt, wonach der Gemeinderat beschließen sollte, die Abwasserbescheide für 2012 unter dem Vorbehalt zu erlassen, dass die darin abgerechneten Abwassergebühren für 2011 dann neu berechnet würden, wenn im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gebührenerhöhung von 2,25 €/cbm auf 2,75 €/cbm für rechtswidrig erklärt werden sollte. Gegen diese Gebührenerhöhung sind nämlich mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Obwohl die Klagen bzgl. der Vorauszahlungen für 2011 bereits Ende Januar bzw. Anfang Februar letzten Jahres eingereicht wurden, hat das Verwaltungsgericht Stade bislang nicht entschieden. „Trotz Nachfrage konnte das Gericht bis heute auch noch keinen Termin benennen, so dass auch nicht abzusehen ist, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann“ teilte WGL-Sprecher Gero Landzettel, der zugleich die Mehrzahl der Kläger als Rechtsanwalt vertritt, mit. Somit ist nunmehr die Situation entstanden, dass Ende Januar die endgültigen Abwasserabrechnungen für 2011 den Bürgern zugehen bereits einen Monat nach Zugang rechtskräftig werden. Bürger, die dann keine Klage erhoben haben, laufen damit Gefahr, selbst dann die erhöhten Gebühren zahlen zu müssen, wenn das Gericht in den bereits anhängigen Verfahren deren Rechtswidrigkeit feststellen sollte. Um diese Folge zu vermeiden, hatte die WGL den eingangs gestellten Antrag gestellt. Leider haben sowohl CDU, als auch SPD und Grüne in den Ausschüssen den Antrag abgelehnt. Nach Auffassung der WGL bedeutet das nichts anderes, als dass diese Parteien der Meinung sind, dass einmal erhobene Gebühren selbst dann, wenn ihre Rechtswidrigkeit festgestellt werden sollte, nicht an den Bürger zurückgezahlt werden, sondern in der Gemeindekasse verbleiben sollen. Für die Mitglieder der WGL hat diese Haltung mit Bürgernähe nichts mehr zu tun und den Gebührenzahler könne nur geraten werden, nach Erhalt der Abwasserbescheide sich zu überlegen, ebenfalls den Klageweg, zu beschreiten.