WGL fordert die unverzügliche Einrichtung eines Referenzsystems für Gebäudeschäden im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen

Die WGL reagiert unmittelbar auf das erneute Erdbeben in Langwedel: Der Fraktionvorsitzende Gerd Landzettel bittet in gleichlautenden Schreiben den Bürgermeister im Flecken Langwedel, den Landrat im Landkreis Verden, den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und den Niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz darum, unmittelbar auf die RWE-DEA einzuwirken und die unverzügliche Einrichtung eines Referenzsystems für Gebäudeschäden im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen zu fordern.

Der Wortlaut der Schreiben:

Sehr geehrter Herr …,

bekanntlich hat es am Freitag, d. 1. November 2013 um 21.17 Uhr im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen erneut ein Erdbeben gegeben. Nach den Erkenntnissen aus dem Erdbeben vom 22.November 2012 ist davon auszugehen, dass auch bei diesem Beben ein Zusammenhang mit der Erdgasförderung sehr wahrscheinlich ist. Auch wenn das jetzige Ereignis „nur“ mit einer Lokalmagnitude von 1,9 (ML) gemessen wurde, war es nach uns vorliegenden Informationen von vielen Einwohnern z.B.  im Bereich Völkersen, Daverden und Cluvenhagen wahrnehmbar und hat die aus dem vorherigen Ereignis sowieso noch vorhandene Skepsis und Sorge noch vergrößert. Dieses insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit zukünftiger Erdbeben mit größerer Intensität und den daraus möglicherweise folgenden Schädigungen ihrer Gesundheit und ihres Eigentums. Vor allem auch die Frage, wie angesichts des bisherigen Verhaltens der RWE-DEA und der Schwierigkeit, die Ursächlichkeit evtl. Schäden zu beweisen, eine größere Absicherung möglicher Ersatzansprüche erreicht werden kann, treibt die Menschen um.

Deshalb bitten wir Sie als Fraktion der WGL im Gemeinderat Langwedel, unmittelbar auf die RWE-DEA einzuwirken und die unverzügliche Einrichtung eines Referenzsystems für Gebäudeschäden im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen zu fordern. Hierbei ist daran gedacht, dass in einem gutachtlich definierten Einwirkungsbereich bei einer festgelegten Anzahl von Gebäuden evtl. bestehende Gebäudeschäden (Jetztzustand) durch unabhängige Gutachter auf Kosten des Förderbetriebes aufgenommen werden. Hierbei ist eine nach Standort, Gebäudeart und Gebäudealter möglichst umfassende Auswahl zu treffen. So könnte im Falle eines erneuten Schadenseintritts zwar kein unmittelbarer Schadensnachweis für ein konkretes, nicht im Jetztzustand erfassten Gebäude geführt werden. Für eine gutachtliche Schadensaufnahme könnte den Referenzgebäuden aber eine indizielle Wirkung zukommen und so den Schadensnachweis erleichtern. Das würde im Übrigen auch bei einer zukünftig hoffentlich eingeführten gesetzlich verankerten Beweislastumkehr nicht bedeutungslos, da diese nur die Beweislast verlagert, der Nachweis der Kausalität zwischen Erdbeben und Schaden somit aber nach wie vor – dann nur mit veränderten Vorzeichen – von Bedeutung sein könnte.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Inhalt dieses Schreibens auch von Herrn Andreas Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen), mit dem die WGL im Gemeinderat Langwedel eine Gruppe bildet, ausdrücklich unterstützt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Landzettel