WGL kämpft erneut für gerechte Abwassergebühren für die Bürgerinnen und Bürger im Flecken Langwedel

Die Höhe der Abwassergebühren beschäftigt uns jedes Jahr aufs Neue. Die WGL hat hierzu u.a. noch Anfang 2013 den Antrag gestellt, das Abrechnungsverfahren der Klärwerke Verden nicht nur unter ökonomischen, sondern auch unter technischen Aspekten einer gutachtlichen Überprüfung zu unterziehen. Hintergrund dafür war, dass die an Verden zu zahlenden Abwassergebühren kontinuierlich anstiegen und insbesondere nach einer Umstellung des Verfahrens zur Messung des Schmutzwasseranteils (Verlegung der Messstelle von der Einleitungsstelle in Langwedel zum Zulauf unmittelbar bei der Kläranlage) im Jahre 2011 sprunghaft in die Höhe gingen. Obwohl die Verwaltung versprochen hatte, eine derartige Überprüfung auch ohne förmlichen Beschluss unverzüglich durchzuführen, wurde uns erst jetzt durch eine Ratsvorlage vom 13.11.2015 („Vorkalkulation und Festsetzung des Abwassergebührensatzes 2016“/Vorlage 378/15) mitgeteilt, dass Untersuchungen ergeben hätten, „dass der Verschmutzungsgrad des aus Langwedel eingeleiteten Abwassers in den Vorjahren zu hoch bemessen worden ist“. In gleicher Weise wurde den Ausschüssen und dem Rat der Stadt Verden durch eine Vorlage zum Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasser vom 14.10.2015 mitgeteilt, „dass der Verschmutzungsgrad des Abwassers aus Langwedel geringer ist, als in den Vorjahren angenommen“. In einer Ergänzung zur o.g. Vorlage 378/15 vom 20.11.2015 wurde dann erstmals unter Auflistung der Messwerte im Detail dargestellt, „dass das seit 2011 auf der Kläranlage installierte Messgerät direkt am Zulauf angeordnet war und somit durch Verwirbelungen zu erhöhten Messergebnissen geführt hat“.

Als Konsequenz daraus schlug die Stadt Verden allerdings vor, lediglich die Abrechnung für 2014 einer Korrektur zu unterziehen, und zwar in der Weise, dass die Abrechnung für 2014 auf der Basis der Mittelwerte für die Jahre 2005 – 2013 vorgenommen werden sollte. Danach hätte sich für Langwedel für 2014 statt einer Nachzahlung in Höhe von 111.446,81 € eine Rückzahlung der gezahlten Abschläge in Höhe von 42.321,09 € ergeben. Auf den ersten Blick ein verlockendes Angebot. Doch nur auf den ersten Blick.

Es ist nämlich gar nicht einzusehen, dass nicht auch für die fehlerhaft gemessenen Werte aus den Jahren 2011 – 2013 eine Nachberechnung erfolgen soll. Und geradezu absurd erscheint es, dass bei der Vergleichsberechnung auch die fehlerhaften Werte aus den Jahren 2011 – 2013 zur Ermittlung des Mittelwertes herangezogen werden, d.h. zumindest teilweise fehlerhafte Messwerte zur Ermittlung eines fehlerfreien Wertes heranzieht. Das ist nicht hinnehmbar und so haben wir eine korrigierte Rechnung aufgemacht und dem Rat vorgelegt. Hierbei haben wir grundsätzlich die von Verden gemessenen Werte zu Grunde gelegt und ebenso die Mittelwertmethode gewählt. Allerdings mit der Maßgabe, dass wir den Mittelwert nur aus den Ergebnissen der fehlerfreien Messungen der Jahre 2005 – 2010 errechnet und darüber hinaus auch eine Korrektur der Jahre 2012 und 2013 auf der Basis der so errechneten Werte vorgenommen haben. Allein daraus ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag für 2012 – 2014 von insgesamt 225.842,76 €. Das Verden uns demgegenüber mit 42.321,09 € abspeisen will, halten wir für eine Zumutung und haben daher dem Rat folgenden Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt:

  1. Das Angebot der Stadt Verden – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung – die Schmutzwasserabrechnung für das Jahr 2014 auf der Basis der Mittelwerte für die Jahre 2005 bis 2013 vorzunehmen, wird abgelehnt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt,
    a) unverzüglich Neuberechnungen der Schmutzwasserabrechnungen der Stadt Verden – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung – für die Jahre 2011 bis 2014 vorzunehmen und zwar in der Weise, dass festgestellt wird, wie hoch die für Langwedel anfallenden Schmutzwasseranteile in diesen Jahren jeweils bei fehlerfreier Messung im Verhältnis zu den tatsächlich berechneten Anteilen aus fehlerhafter Messung sind und welche Überzahlungen für die einzelnen Jahre sich daraus ergeben. Erforderlichenfalls ist hierbei gutachtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    b) Über die Verfahrensschritte und die Ergebnisse ist der Rat zu unterrichten.
    c) Auf der Basis der daraus sich ergebenden Feststellungen sind für die Jahre 2011 -2014 jeweils Rückforderungen gegenüber der Stadt Verden – Eigenbetrieb Abwasser – geltend zu machen.
  3. Dieser Beschluss ist der Kommunalaufsicht beim Landkreis Verden und der Stadt Verden – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung – unverzüglich mitzuteilen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2015 einstimmig so beschlossen und zugleich die Abwassergebühr für 2016 auf 2,60 €/m³ – statt bisher 3,03 €/m³ – festgesetzt.